Alte Kartuschen-Munition (Knall/Reizstoff) für SRS-Waffen ist in Deutschland genehmigungspflichtig!

05.03.2023 16:55
avatar  Gunimo
#1 Alte Kartuschen-Munition (Knall/Reizstoff) für SRS-Waffen ist in Deutschland genehmigungspflichtig!
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Den meisten Waffenbesitzern dürfte bekannt sein, dass SRS-Waffen ohne "PTB"-Kennzeichnung in Deutschland nur mit einer entsprechenden Sammler-WBK besessen werden dürfen.

Weniger bekannt dürfte sein, dass auch der Besitz alter (historischer) Kartuschen-Munition (Knall/Gas) einer behördlichen Sondergenehmigung bedürfen! Stichtag ist der 1.1.1973. Alles was davor in den Handel gelangte ist genehmigungspflichtig.

Ausweislich BKA-Schreibens, siehe:

http://www.muzzle.de/N4/Schreckschuss/Mu...ml#altePatronen

Also aufgepasst: Wer dergleichen ohne Genehmigung besitzt, macht sich wegen eines Verstoßes gegen das WaffG. strafbar und verliert seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit.

www.muzzle.de

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