Alte Kartuschen-Munition (Knall/Reizstoff) für SRS-Waffen ist in Deutschland genehmigungspflichtig!

05.03.2023 16:55
avatar  Gunimo
#1 Alte Kartuschen-Munition (Knall/Reizstoff) für SRS-Waffen ist in Deutschland genehmigungspflichtig!
avatar

Den meisten Waffenbesitzern dürfte bekannt sein, dass SRS-Waffen ohne "PTB"-Kennzeichnung in Deutschland nur mit einer entsprechenden Sammler-WBK besessen werden dürfen.

Weniger bekannt dürfte sein, dass auch der Besitz alter (historischer) Kartuschen-Munition (Knall/Gas) einer behördlichen Sondergenehmigung bedürfen! Stichtag ist der 1.1.1973. Alles was davor in den Handel gelangte ist genehmigungspflichtig.

Ausweislich BKA-Schreibens, siehe:

http://www.muzzle.de/N4/Schreckschuss/Mu...ml#altePatronen

Also aufgepasst: Wer dergleichen ohne Genehmigung besitzt, macht sich wegen eines Verstoßes gegen das WaffG. strafbar und verliert seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit.

www.muzzle.de

 Antworten

 Beitrag melden
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!