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Darf man Drohnen per Luftgewehr abwehren?
#1 Darf man Drohnen per Luftgewehr abwehren?

Feuer frei
DER SPIEGEL: Gerichtsurteile zu Drohnen: Darf man Drohnen per Luftgewehr abwehren?.
https://www.spiegel.de/netzwelt/gerichts...content=bullets
Mal ehrlich...wer ist so beknackt..und fliegt damit auf fremden Grundstücken rum und filmt dabei?
Aber ich finde das Urteil interessant..

#2 RE: Darf Darf man Drohnen per Luftgewehr abwehren?

Zitat von olja im Beitrag #1und drüben wird das schon weider seitenlang durchdiskutiert...von wegen "Neuer Weg des Forums" (zu mehr Sachlichkeit)*wo ist der Kotzsmiley wenn man ihn braucht*
Feuer frei![]()
Aber ich finde das Urteil interessant..

Zitat von olja im Beitrag #1
Mal ehrlich...wer ist so beknackt..und fliegt damit auf fremden Grundstücken rum und filmt dabei?
Leider sind das mehr als man glauben würde. Oftmals steckt da gar keine böse Absicht dahinter und man fliegt mal eben so los.
Andere wiedrum kontrollieren damit ihren Nachbarn und verwenden so eine Drohne/Copter ganz bewusst. Vorallem seit die Dinger so leicht zu steuern sind...

Eine schöne handliche Zwille mit doppelt Theraband und 12mm Stahlkugel wäre auch ein Mittel der Wahl. Wir haben da früher immer auf Pistolenscheiben 17cm x 17cm aus 10 Meter Entfernung geschossen ... man denkt gar nicht wie treffgenau die Dinger mit etwas Übung werden.
Ansonsten ist das mit dem "spionieren" natürlich eine bodenlose Sauerei und diese Urteile sind zu begrüßen ... vor allem hier in Schland. Andernseits verkaufen heute viele Leute ihre "Privatsphäre" für ein paar lächerliche Bonuspunkte an diverse Unternehmen oder telefonieren so laut das man allein durch notgedrungenes, erzwungenes Zuhören deren halbe Verwandschaft samt ihren Lebens- und Leidensgeschichten kennenlernt.
Ich für meinen Teil würde das Ding aber auch aus der Luft holen wenn es über mein Grundstück kurvt!!!
Gruß, JonnyGun

Stellenweise verwenden sogar die Kommunen diese Drohnen/Copter um angebliche nicht genehmigte Bauten in den Gärten zu kontrollieren.
Ist tatsächlich kein Witz und wird besonders gern in Baden Württemberg angewendet.
Ein Kumpel von mir ist vor rund 6 Jahren in die Nähe von Freiburg gezogen und dort wurde jedes Jahr zweimal mit einer kleinen Sportmaschine Luftbildaufnahmen gemacht, ob sich was an den Gärten verändert hat.
Seit jetzt ca 2 Jahren machen die das mit Drohnen und filmen und fotografieren. Wird dann anschließend ausgewertet und unter Umständen bekommst du dann ein Schreiben oder gleich einen Besuch. Aber wenn das eine Kommune macht, dann ist das natürlich in Ordnung...

Wenn man weis wann die die Grundstücke überfliegen, dann schnell nackig in den Garten legen, das Ding fotographieren wenn es gerade über einem ist und die Brüder anschließend verklagen . Oder aber man ist sich als Ortschaft einig und macht das geschlossen über einen Anwalt ... immer vorrausgesetzt man kann nachweisen das die auch wirklich Aufnahmen machen
. Sollte doch möglich sein ... kennt sich da wer aus?
Gruß, JonnyGun
#7 RE: Darf Darf man Drohnen per Luftgewehr abwehren?

Alles eh nicht so einfach.....
Laut neuer nationaler Regelung in der deutschen Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) §21h wird geregelt, daß alle Drohnen mit Kamera nicht über Wohngrundstücken fliegen dürfen sofern der Eigentümer (oder Nutzungsberechtigte – z.B. der Mieter / Pächter) nicht ausdrücklich zustimmt.
Ausnahme: Drohnen unter 250g ohne Kamera.
...Wie kann ich feststellen, das der keine cam hat? wieder mal Bullshit
Aber Achtung: In der neuen EU-Drohnenverordnung gibt es zusätzlich noch Bestimmungen für den Mindestabstand zu unbeteiligten Personen. Die Kategorie OPEN A2 erlaubt zwar das Fliegen in Wohngebieten, fordert aber trotzdem einen Mindestabstand von 30 Metern (bei Bestandsdrohnen sogar 50 Meter) zu unbeteiligten Personen. Dies kann in Wohngebieten schwierig werden oder den Einsatz in Wohngebieten teilweise auch selbst mit großem EU-Drohnenführerschein unmöglich machen. Die Ausnahme, dass man den Mindestabstand zu unbeteiligten Personen bis auf 5 Meter reduzieren darf, wenn die Drohne ausschließlich im „Langsam-Modus“ betrieben wird, gilt nur für klassifizierte Drohnen – jedoch nicht für Bestandsdrohnen.
https://www.drohnen.de/14471/drohne-flie...en%20vorgegeben.



Moin ich hab vor 2 Jahren ne kleine DJI Drohne gekauft und die hat wenn überhaupt 2 Flugstunden hinter sich.
Die wiegt 249gramm und hat ne Kamera aber orte an den man wirklich fliegen darf sind Rah gesät. Und das weiß man eigentlich auch wenn man so ein Ding hat. Irgendwo hier in der Siedlung hat jemand die gleiche Drohne und der flog 2020 regelmäßig über der Siedlung zur Empörung vieler Anwohner.
Ist das gleiche wie mit Luftgewehren ein Dulli macht Blödsinn und alle anderen Hobbyisten trifft das dann.
Würde der mit dem Ding über unserem Garten kreisen würde ich die glaube ich auch mit dem luftgewehr vom Himmel holen. So einen diabolo Einschlag werden die alle nicht vertragen. Gerade die kleineren sind auf Grund des geringen Gewichts sehr fragil gebaut.

Was ist denn drüben?
Zitat von Mike Faraday im Beitrag #2Zitat von olja im Beitrag #1und drüben wird das schon weider seitenlang durchdiskutiert...von wegen "Neuer Weg des Forums" (zu mehr Sachlichkeit)*wo ist der Kotzsmiley wenn man ihn braucht*
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Aber ich finde das Urteil interessant..
#11 RE: Darf Darf man Drohnen per Luftgewehr abwehren?

Er meint wohl bei CO2....
aber so lange wollte hier gar nicht drauf rumreiten, weil es eh nichts bringt (und jeder Richter das evtl auch anders sieht)
Ich hab das nur gestern in den Nachrichten beim Spiegel gelesen und fand die Urteilsbegründung ganz interessant. Vor allem, weil da nichtmal irgendwie "Geschoss kann Grundstück verlassen" vorkommt...und mit was die Aktion als berechtigt gilt.


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