Beschussamt - Ermittlung der Bewegungsenergie der Geschosse

23.08.2022 20:17
avatar  olja
#1 Beschussamt - Ermittlung der Bewegungsenergie der Geschosse
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Vorweg
Achtung..E10, E5 ist nicht die Energie auf den Metern, getestet wird von (0,5-1,5m), sondern statistische Mittel

Lt. Beschussverordnung sieht es wohl so aus...

Die Bewegungsenergie der Geschosse ist nach folgenden Grundsätzen zu prüfen:

1.
Von einer wahllos aus einer Fertigung gegriffenen Waffe wird zunächst das arithmetische Mittel der aus zehn Einzelmessungen resultierenden Geschossenergie (Ē10) gebildet. Liegt Ē10 nicht über 5,0 J, so erübrigt sich die weitere Prüfung und es ist als gesichert anzusehen, dass die Bewegungsenergie bei diesem Waffenmodell nicht über 7,5 J liegt. Im anderen Fall sind vier weitere aus der Fertigungsserie entnommene Waffen zu prüfen. Liegt das Gesamtmittel Ē5•10 nicht über 7,5 J und bei keiner der fünf geprüften Waffen die jeweilige obere Toleranzgrenze für 90 % der Grundgesamtheit mit einer statistischen Sicherheit von 95 % über 8,5 J (Ē10 + K3,10 • s10 = 8,5 J, K3,10 = 2,36), so gilt die Bewegungsenergie der Geschosse von 7,5 J bei diesem Waffenmodell als eingehalten. Bei nur einer gegenteiligen Feststellung wird das Gegenteil angenommen. Bei den Spielzeugwaffen erfolgt die Prüfung in entsprechender Weise für das Gesamtmittel Ē5•10 nicht über 0,5 J. Die Prüfung vier weiterer Waffen aus der Fertigungsserie erübrigt sich, wenn beim ersten geprüften Stück Ē10 nicht über 0,4 J liegt. Die jeweilige obere Toleranzgrenze im obigen Sinne darf nicht über 0,6 J liegen (Ē10 + K3,10 • S10 = 0,6 J).

2.
Wird die Prüfung der Bewegungsenergie der Geschosse von Amts wegen an einem Einzelstück durchgeführt, so gilt der Wert von 7,5 J als nicht überschritten, wenn der aus zehn Messungen resultierende Mittelwert Ē10 nicht über 8,0 J und die obere Toleranzgrenze für 90 % der Grundgesamtheit mit einer statistischen Sicherheit von 95 % nicht über 8,5 J liegt (Ē10 + K3,10 • s10 = 8,5 J). Der Wert der Bewegungsenergie von 0,5 J gilt als nicht überschritten, wenn der aus zehn Messungen resultierende Mittelwert Ē10 nicht über 0,55 J und die obere Toleranzgrenze für 90 % der Grundgesamtheit mit einer statistischen Sicherheit von 95 % nicht über 0,6 J liegt (Ē10 + K3,10 • S10 = 0,6 J).

3.
Die Bewegungsenergie der Geschosse wird als halbes Produkt der Masse und des Quadrates der Geschossgeschwindigkeit errechnet. Die mittlere Geschossgeschwindigkeit zwischen zwei Punkten der Geschossbahn geht aus einer Messung der Flugzeit hervor. Gemessen wird die Flugzeit mit einer Lichtschrankenanlage, wobei sich die erste Lichtschranke 0,50m und die zweite 1,50m vor der Mündung befinden muss. Als Anzeigegerät ist ein elektronischer Zähler mit einer Zeitauflösung von mindestens 10 x 10-6s zu verwenden. Durch Division der Messstrecke zwischen den zwei Punkten der Flugbahn (l,00m) durch die gemessene Zeit wird die mittlere Geschwindigkeit errechnet.

Eine Weisheit der Dakota-Indianer besagt: „Wenn Du merkst, dass Du ein totes Pferd reitest, steig ab!”.

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02.10.2022 00:17 (zuletzt bearbeitet: 02.10.2022 00:17)
avatar  Apollo
#2 RE: Empfehlung?
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Und,

schau mal den Mittelwert aus 10 Schuß.
Der steht bei max. 8,0J. Wenn dieser Wert überschritten wird, ist die Knifte aus dem Rennen.

Diese 8,5J s ist ein rechnerischer Wert. Wird aus den 10 Schuß generiert.


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01.10.2022 23:57
avatar  Apollo
#3 RE: Empfehlung?
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Zitat von olja im Beitrag #6
zum Setup einrichten...eben immer RWS Meister!


Nicht immer mit RWS.
Hab da mal was rausgekramt. Man kann´s lesen.

Beschuss.jpg - Bild entfernt (keine Rechte)


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