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"F-Waffen" schießen von U18 jährigen???
#1 "F-Waffen" schießen von U18 jährigen???
Moin,
ich hab da mal was gesehen...das ein U18-Jähriger eine F-Waffe auf einer entsprechenden privaten Schießstätte schießt, seine Eltern sind dabei, ist das erlaubt?
Ich glaube Rechtlich ist es nicht erlaubt.
Aber,... wem juckt es...
Privater Schießstand.
Eltern sind dabei, also nix heimlich.
Und wenn der Grundstück Besitzer nix dagegen hat...
Ich habe meine Kinder auch U18 schießen lassen, nachdem ich sie ordentlich eingewiesen habe.
Die haben genau gewusst das es gefährlich ist.
Lieber so, als wenn sie ein Luftgewehr in die Finger kriegen und ein Unfall passiert weil sie damit nicht umgehen können.
#3 RE: "F-Waffen" schießen von U18 jährigen???
https://www.waffenrechtslupe.de/schiesen...ugendlichen-731
BTW...in meinem Kinderzimmer befand sich immer ne Lupi..egal wer wo anwesend war aber heute drehen ja eh alle frei. Jedenfalls hab ich gelernt, damit verantwortungsvoll unzugehen...und bin später dann zum Sportschiessen im Verein gelangt. (LG und KK)
#5 RE: "F-Waffen" schießen von U18 jährigen???
Ich seh das genauso, ich hatte auch mit 12 schon lange Kontakt mit nem Luftgewehr...und? Dennoch ist nie was passiert.Unsere Kids haben auch schon zwischen 12 und 14 damit angefangen auch mir F-Waffen zu schießen, sie haben es ordentlich gelernt udn wiessen damit umzugehen und dürfen auch immer schießen wenn sie denn wollen.
Das verhindert dann auch die Neugier es heimlich zu tun.
Was ich aber nicht tun würde ist so was bei YouTube hochzuladen,d as kann dann nämlich leider rechtlich echt nach hinten losgehen.
Zitat von Leoncito im Beitrag #4
Mit 12 bekam ich MEIN Luftgewehr.
Du glücklicher.......
Ich und mein Bruder haben immer das Luftgewehr von unserem Vater genommen ( heimlich )
und im Keller oder auch im Garten auf so Plasik-Scheiben geschossen.
Ja..die Knifte habe ich heute noch. Tolles Gewehr.
#7 RE: "F-Waffen" schießen von U18 jährigen???
...geil war es mit ca. 14, da habe ich die kleine 6mm KK Repetierbüchse von meinem Vadder aus den 50ern gefunden, samt Mumpeln.
Was für ein geiles kleines Teil...zwei Patronen aufgemacht, doppelte Ladung und los gings..die Hülse hat es bis mittig in den Lauf getrieben
und der Lauf wollet schon ordentlich hüpfen...
Mein erstes Gewehr hab ich heute noch.
Eine Diana 25D, noch ohne "F".
Im Keller ist so ziemlich der einzige Ort wo ich damals nicht geschossen habe.
Garten hatten wir auch nicht.
Dafür Wald, Wiesen, Äcker und das ganze Dorf.
Hat keinen interessiert.
Zitat von Leoncito im Beitrag #4
War wohl ein anderes Jahrhundert
Jo...heute wird gehüpft und sich festgeklebt. Meine erste SSW hatte ich mit 18 (Reck Cobra)...ohne KWS und diesen ganzen Scheiss.
aber ist halt gegendertes Schland geworden...während andere Länder das anders sehen.
Pflichtfach Schießtraining
https://www.tagesschau.de/ausland/europa...rricht-101.html
Ich habe in der WaffenSackHunde gelernt, Luftgewehr darf mit Zustimmung der Eltern bereits ab 12 geschossen werden :)
Kleinkaliber dann ab 14.
Das erste mal Luftgewehr in Polen und mit 17J hab ich mit 10 oder so geschossen, weiß nicht mehr schon echt lang her :(
#11 RE: "F-Waffen" schießen von U18 jährigen???
Wie lang ist es den her, mit der Waffen Sachkunde?
Der Link von Olja ist von 2004.
Irgendwie hab ich im Hinterkopf, das danach noch mal eine Verschärfung kam.
Auch mit Anhebung der Altersgrenze.
Tja...40 Jahre ohne KWS, und dann ist es auf einmal Strafbar ohne so'n Lappen.
PS.
Gibt es diesen Smiley auch etwas kleiner?
PPs.
Komisch. Wenn ich das speichere ist der Smiley wieder klein.
Wer aktuell bleiben will...kann sich dann da durchwühlen
https://www.buzer.de/Waffengesetz.htm
Allerdings ist das Waffengesetz immer nur ein Rahmen (was oftmal verkannt wird)...danach erfolgt die Verwaltungsvorschrift
https://www.verwaltungsvorschriften-im-i...2012_BMJKM5.htm
...oder man bleibt beim gesunden Menschenverstand.
Es ist doch aktuell was ich geschrieben hatte?
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__27.html
#15 RE: "F-Waffen" schießen von U18 jährigen???
Achso sorry mein Fehler, so leicht macht es das WaffG einem nicht :D
https://www.airweapon.de/blog/mit-dem-luftgewehr-schiessen/
Näheres ab (4)
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html
Also: Zustimmung Inhaber Hausrecht, F und <7,5Joule , Befriedetes Besitztum und natürlich darf das geschoss das Grundstück nicht verlassen
Steht doch auch in deinem ersten Link @Ni3mand
Zitat
im Garten oder im Keller[/b] der Eltern zu schießen, sieht das Waffengesetz für Minderjährige nicht vor.
Bestimmungen setzten sich halt aus WaffG und WaffVwV zusammen.
#17 RE: "F-Waffen" schießen von U18 jährigen???
Zitat von olja im Beitrag #12Aufpassen!
Allerdings ist das Waffengesetz immer nur ein Rahmen (was oftmal verkannt wird)...danach erfolgt die Verwaltungsvorschrift
Da gibt es die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV).
Diese Vorschrift bindet die Verwaltung, es ist im Prinzip eine Arbeitsanweisung
für die Mitarbeiter der Waffenbehörden und verbindliche Vorgabe wie Diese das
Gesetz auszulegen haben.
Diese Vorschrift bindet aber nicht den Bürger und schon gar kein Gericht!
Dann gibt es noch die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV).
Diese präzisiert gesetzliche Vorgaben im Rahmen der im WaffG vorgegebenen
Spielräume. Diese ist zu behandeln wie das Gesetz selbst, bindet also Bürger
und die Verwaltung.
Nicht zu vergessen ist übrigens...die "Fachkenntis" der "Sachbearbeiter" für solche Fälle.
BTW...gesunder Menschenverstand ...und gut ist.
BTW...gesunder Menschenverstand ...und gut ist.
Das Problem ist nicht der gesunde Menschenverstand, sondern manche Waffengesetze die dem widersprechen.
Wenn ich heute meinen Sohn/Tochter das schießen beibringen möchte mache ich mich strafbar, erst recht wenn er/sie noch keine 12 Jahre ist. WTF.
#21 RE: "F-Waffen" schießen von U18 jährigen???
Gesetze stehen aber immer über Verordnungen; techn.Regeln etc.
Oder hat sich da in den letzten Jahren was geändert?
#22 RE: "F-Waffen" schießen von U18 jährigen???
Zitat von (H)FT-Schütze im Beitrag #21Im Prinzip ja. Im Waffengesetz gibt es allerdings einige Verordnungsermächtigungen.
Gesetze stehen aber immer über Verordnungen; techn.Regeln etc.
Formulierungen wie: Das Bundesministerium X wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ...
Davon wird rege Gebrauch gemacht. Die Verordnungen stehen gebündelt in der Allgemeinen
Waffengesetz-Verordnung (AWaffV). Sie ergänzen das Gesetz und stehen daher auf der
gleichen Stufe wie das Gesetz selbst (solange sich kein Widerspruch daraus ergibt).
#23 RE: "F-Waffen" schießen von U18 jährigen???
Das erste Mal geschossen hab ich mit einem Luftgewehr auf einem Kindergeburtstag mit ca. 8 Jahren.
Früher und auf dem Lande, hat man den Jungs ein Luftgewehr in die Hand gedrückt, mit der bitte keinen Scheiß zu bauen und man durfte damit durch den Wald stromern. Es hat auch keine Sau gejuckt, ob Kinder mit einer Luftdruckwaffe im Wald spielten (bisschen Plinken, auf Spielzeug ballern, Löwenzahnblumen den Stengel wegballern. Und keine Tiere verletzen, natürlich).
Heute, besonders in urbaneren Gebieten rückt schnell mal das SEK aus... traurig.
Waren noch tolle Zeiten, die 90er und frühen 2000er.
#24 RE: "F-Waffen" schießen von U18 jährigen???
Als Kinder in den 70ern haben wir auch im heimischen Garten mit Vaters "Burgo" rumgeballert (Nachbars Dachrinne inklusive). Aber die Vögel aus dem Kirschbaum abzuschießen, wofür das Teil eigentlich gedacht war- das haben wir nicht übers Herz gebracht. Statt dessen eine Konservendose in den Baum gehängt und da drauf geschossen, wenn es gescheppert hat, gingen die Vögel von alleine stiften.
Später als Schlosserlehrling dann ein paar Klappziele gebastelt und auf unterschiedliche Entfernung im Garten plaziert. Nennt man heute Field Target, oder? Heute natürlich undenkbar. Den Garten gibt es immer noch, aber drum herum wohnen fast nur noch Pazifisten, da hätte ich ganz schnell die "Standaufsicht" am Hals. Daher ziehe ich den beheizten Keller vor.
Zitat von Sergeant Hedley im Beitrag #24
Als Kinder in den 70ern haben wir auch im heimischen Garten mit Vaters "Burgo" rumgeballer
Burgo (Karl Burgsmüller) waren gelabelte Weihrauch, die da vertrieben wurden . Habe so eine..BJ. 1964. die Seriennummern stimmen .
https://www.weihrauch-database.eu/thelist
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